AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB der YouVista UG (haftungsbeschrankt) zum SHOWREEL.CAMP 1. Abschluss des Teilnehmervertrages Mit der Kontaktaufnahme zum SHOWREEL.CAMP. wird noch kein Teilnehmervertrag abgeschlossen. Erst mit der Anmeldung, die schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen kann, wünschen Sie verbindlich den Abschluss eines Teilnahmevertrages. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Vertrag kommt mit der Bezahlung der Teilnahmegebühr und Zusendung der Buchungsbestätigung durch die YouVista UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend Veranstalter genannt, zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt auf elektronischem Weg. Der Vertragspartner hat für seine eigenen Vertragsverpflichtungen einzustehen. 2. Bezahlung a) Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Zahlung der Teilnahmegebühr in voller Höhe auf das in der Anmeldebestäti- gung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 14 Tage vor dem Beginn des ersten gebuchten Camp, ist die Teilnahmegebühr sofort zu überweisen. b) Leistet der Vertragspartner die Zahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Zah- lungserinnerung mit Fristsetzung vom Teilnehmervertrag zurückzutreten. c) Zusätzlich ist die Kurtaxe der Stadt Arendsee (Altmark) in Höhe von 1,20 € je Nacht vor Ort zu entrichten. 3. Leistungsänderungen a) Maßgeblich für den Inhalt des Teilnehmervertrages sind allein die Ausschreibung, diese AGB, die allgemeinen Informationen zum SHOWREEL. CAMP (siehe Website) und die elektronische Teilnahmebestätigung sowie individuelle Abreden. Die Teilnehmergebühr beinhaltet die Unterbringung, Verpflegung und Programmgestaltung innerhalb des SHOWREEL.CAMP. b) Änderungen wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Teilnehmervertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des SHOWREEL.CAMP nicht beeinträchtigen. c) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. d) Der Veranstalter ist verpflichtet, den Vertragspartner über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnisnahme über den Ände- rungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Vertragspartner eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. e) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Vertragspartner berechtigt, unentgeltlich vom Teilnehmervertrag zurück- zutreten oder die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen SHOWREEL.CAMP zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ein solches SHOWREEL.CAMP ohne Mehrpreis für den Vertragspartner aus seinem Angebot anzubieten. Der Vertragspartner hat diese Rechte unver- züglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Leistung oder der Absage des SHOWREEL.CAMP diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Rücktritt durch den Vertragspartner vor Beginn des SHOWREEL.CAMP/Stornokosten a) Der Vertragspartner kann jederzeit vor Beginn des SHOWREEL.CAMP zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Veranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter, nicht die Aufgabe zur Post. (Anschrift: YouVista UG - SHOWREEL.CAMP, Lindenstrasse 42, 39619 Arendsee) b) Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. c) Tritt der Vertragspartner vor Beginn des SHOWREEL.CAMP zurück oder tritt er das SHOWREEL.CAMP nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf die Teilnehmergebühr. Stattdessen kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Ge- walt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Veranstaltungsvorkehrungen und seine Aufwendungen in Ab- hängigkeit von der jeweiligen Teilnehmergebühr verlangen. Krankheit des Vertragspartners sind für den Veranstalter keine höhere Gewalt, sondern Vorfälle, deren Eintritt nicht ungewöhnlich ist. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. d) Der Veranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn des SHOWREEL.CAMP in einem prozentualen Verhältnis zur Teilnehmergebühr pauschaliert und bei der Be- rechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Veranstaltungsleistun- gen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Vertragspartner wie folgt berechnet: - vor dem 42. Tag vor Beginn des SHOWREEL.CAMP 15% der Teilnehmergebühr, - Rücktritt ab 42 bis 30 Tage vor Beginn des SHOWREEL.CAMP 30% der Teilnehmergebühr, - Rücktritt ab 29 bis 20 Tage vor Beginn des SHOWREEL.CAMP 40% der Teilnehmergebühr, - Rücktritt ab 19 bis 11 Tage vor Beginn des SHOWREEL.CAMP 60% der Teilnehmergebühr, - Rücktritt ab 10 Tage vor Beginn des SHOWREEL.CAMP 80% der Teilnehmerge- bühr, - bei Nichtantritt des SHOWREEL.CAMP 90% der Teilnehmergebühr. e) Dem Vertragspartner bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. f) Der Vertragspartner ist berechtigt einen Ersatzteilnehmer zu stellen, dadurch bleiben die vorstehenden Bedingungen unberührt. 5. Umbuchung & Ersatzperson & Ersatzunterlagen Eine Änderung / Umbuchung der Teilnahme am SHOWREEL.CAMP hinsichtlich der laut Teilnehmervertrag gebuchten Woche des SHOWREEL. CAMP ist bis 3 Wochen vor Beginn des SHOWREEL.CAMP möglich. Die Kosten dafür betragen 10,- €. Bis zum Beginn des SHOWREEL.CAMP kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Teilnehmervertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Vertragspartner dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für die Teilnehmergebühr und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Für das erneute Ausstellen der Ver- anstaltungsunterlagen fallen 10,- € Gebühren an.

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